Behandlungspflege

§ 37 SGB V (Krankenkasse)

Im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege) erbringen wir Leistungen nach ärztlicher Verordnung, z.B. Hilfe bei der Einnahme oder dem Richten von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder Versorgung von Wunden.

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In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt erbringen wir bei Ihnen Zuhause medizinische Behandlungen, die Sie selbst oder Ihre Angehörigen nicht durchführen können. Hierzu stellt uns Ihr Arzt in der Regel einen Verordnungsschein aus.

Die häufigsten Leistungen der Behandlungspflege sind:

  • Verabreichen und Richten von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Blutzuckermessungen und verabreichen von Injektionen s.c. (z.B. Insuline oder Heparine)
  • Anlegen und abwickeln von Kompressionsverbänden
  • Wundverband anlegen und wechseln und Dekubitusbehandlung (Wundmanagement)
  • Durchführung von Blutdruckmessungen

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere, bis hin zu speziell auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmte Behandlungen. Gerne organisieren wir für Sie auch das Abholen von Verordnungsscheinen oder Rezepten bei Ihrem Arzt sowie die Bestellung und das Abholen von Medikamenten bei Ihrer Apotheke.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI (Pflegekasse)

Sie pflegen einen Angehörigen Zuhause und benötigen zeitweise eine Vertretung? Das Pflege-Team springt ein und leistet stunden-, tage- oder wochenweise Verhinderungspflege.

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Mit unseren einfühlsamen und qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die Tätigkeiten während Ihrer Abwesenheit ab. Dies stellt eine adäquate Versorgung Zuhause sicher und entlastet Sie als Pflegeperson. Sie können sicher sein, dass Ihre Lieben bei uns in den besten Händen sind.

Gründe für eine Verhinderung können z.B. Urlaub, eigene Arztbesuche, wöchentliche Ausübung Ihres Hobbys oder wöchentliche Gesprächskreise sein.

Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung sind durch die Pflegekasse wie folgt geregelt:

  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen
  • Die Verhinderungspflege wurde vor Inanspruchnahme bei der Pflegekasse angemeldet bzw. beantragt
  • Die oder der zu Pflegende muss eine private Pflegeperson benennen, welche verhindert ist

Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und stellen so die häusliche Pflege Ihres Angehörigen sicher.

Zusätzliche Serviceleistungen

(Privatleistungen)

Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in Ihrer gewohnten Umgebung so angenehm wie möglich gestalten. Selbstverständlich erbringen wir hierfür auch weitere Serviceleistungen, die für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit wichtig sind.

Unter die zusätzlichen Serviceleistungen fallen alle Leistungen, die nicht durch die Pflege- oder Krankenkasse getragen werden.

Hierzu zählt zum Beispiel das Besorgen von Verordnungsscheinen von Ihrem Arzt oder das Bestellen und Abholen von Medikamenten in Ihrer Apotheke.