Grundpflege
§ 36 SGB XI (Pflegekasse)
Die Tätigkeiten der Grundpflege sind individuell auf die Bedürfnisse und das häusliche Umfeld der pflegebedürftigen Personen abgestimmt. Insbesondere gehören körperbezogene Pflegeleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Grundpflege.
Mehr erfahrenAlle Pflegemaßnahmen sind drauf ausgerichtet, das körperliche Wohlbefinden und die Erhaltung der Eigenständigkeit zu erreichen.
- Hauswirtschaftliche Versorgungen wie zum Beispiel Wohnungsreinigung, Einkaufen, Kochen und Wäscheversorgung
- Körperbezogene Pflege wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität
- Vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen) sowie die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
Die einzelnen Tätigkeiten werden dabei ganz individuell auf die Bedürfnisse der zu unterstützenden Personen ausgerichtet.
Wir beraten Sie hierzu gerne und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.
Behandlungspflege
§ 37 SGB V (Krankenkasse)
Im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege) erbringen wir Leistungen nach ärztlicher Verordnung, z.B. Hilfe bei der Einnahme oder dem Richten von Medikamenten, Blutzuckermessungen oder Versorgung von Wunden.
Mehr erfahrenIn Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt erbringen wir bei Ihnen Zuhause medizinische Behandlungen, die Sie selbst oder Ihre Angehörigen nicht durchführen können. Hierzu stellt uns Ihr Arzt in der Regel einen Verordnungsschein aus.
Die häufigsten Leistungen der Behandlungspflege sind:
- Verabreichen und Richten von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutzuckermessungen und verabreichen von Injektionen s.c. (z.B. Insuline oder Heparine)
- Anlegen und abwickeln von Kompressionsverbänden
- Wundverband anlegen und wechseln und Dekubitusbehandlung (Wundmanagement)
- Durchführung von Blutdruckmessungen
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere, bis hin zu speziell auf das individuelle Krankheitsbild abgestimmte Behandlungen. Gerne organisieren wir für Sie auch das Abholen von Verordnungsscheinen oder Rezepten bei Ihrem Arzt sowie die Bestellung und das Abholen von Medikamenten bei Ihrer Apotheke.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Entlastungsleistungen
§ 45 SGB XI (Pflegekasse)
Mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen wir nicht-medizinische Dienstleistungen, die Sie und Ihre Angehörigen entlasten sollen. Von A wie Abfall rausbringen bis Z wie Zahnarztbegleitung ist hier alles möglich, wodurch Sie die bestmöglichste Unterstützung im Alltag erreichen.
Mehr erfahrenUnsere liebevollen Mitarbeiter*innen sind gerne für Sie da und entlasten Sie beispielsweise im Haushalt, bei den Einkäufen, bei der Begleitung zu Arztbesuchen oder der Organisation von Terminen und noch vielen weiteren Tätigkeiten.
Entlastungsleistungen können dazu beitragen, Ihre Eigenständigkeit zu erhalten und zuvor beliebte Aktivitäten wie beispielsweise Spaziergänge an der frischen Luft, Gesellschaftsspiele, Tageszeitung lesen oder Hobbys nicht aufgeben zu müssen. Mit unserem Angebot der Betreuungsleistungen können wir spezifisch auf Ihre Interessen und Bedürfnisse eingehen.
Angehörige werden durch Betreuungsleistungen entlastet, falls die pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause zeitweise betreut werden soll. Wir vom Pflege-Team bieten Ihnen individuell auf die unterstützungsbedürftige Person zugeschnittene Dienstleistungen an, um deren Alltag sicherzustellen.
Wir beraten Sie hierzu gerne und gestalten Ihren Tag gemeinsam.
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI (Pflegekasse)
Sie pflegen einen Angehörigen Zuhause und benötigen zeitweise eine Vertretung? Das Pflege-Team springt ein und leistet stunden-, tage- oder wochenweise Verhinderungspflege.
Mehr erfahrenMit unseren einfühlsamen und qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften stimmen wir gemeinsam mit Ihnen die Tätigkeiten während Ihrer Abwesenheit ab. Dies stellt eine adäquate Versorgung Zuhause sicher und entlastet Sie als Pflegeperson. Sie können sicher sein, dass Ihre Lieben bei uns in den besten Händen sind.
Gründe für eine Verhinderung können z.B. Urlaub, eigene Arztbesuche, wöchentliche Ausübung Ihres Hobbys oder wöchentliche Gesprächskreise sein.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung sind durch die Pflegekasse wie folgt geregelt:
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen
- Die Verhinderungspflege wurde vor Inanspruchnahme bei der Pflegekasse angemeldet bzw. beantragt
- Die oder der zu Pflegende muss eine private Pflegeperson benennen, welche verhindert ist
Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und stellen so die häusliche Pflege Ihres Angehörigen sicher.
Beratungsleistungen
§ 37 (3) SGB XI (Pflegekasse)
Als Pflegegeldempfänger beraten wir Sie entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen bei Ihnen Zuhause.
Mehr erfahrenQualifizierte Pflegefachkräfte beraten Sie regelmäßig, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Sie über die zahlreichen Möglichkeiten der verschiedenen Versorgungsformen zu informieren.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen sind bei Personen mit Pflegegrad 2 und 3 solche Beratungseinsätze jeweils halbjährlich und bei Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich durchzuführen.
Unsere Mitarbeiter informieren und unterstützen Sie beispielsweise zu den Themen:
- Anpassung des Pflegegrades (Höherstufung)
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Transfertechniken (rückenschonende Pflege)
- Möglichkeiten der Kurzzeitpflege
- Angebote der Tagespflegen
- Wohnraumanpassung
und vieles mehr.
Sie benötigen einen Beratungsbesuch? Dann kontaktieren Sie uns gerne und wir vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns auf Sie!
Zusätzliche Serviceleistungen
(Privatleistungen)
Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in Ihrer gewohnten Umgebung so angenehm wie möglich gestalten. Selbstverständlich erbringen wir hierfür auch weitere Serviceleistungen, die für Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit wichtig sind.
Unter die zusätzlichen Serviceleistungen fallen alle Leistungen, die nicht durch die Pflege- oder Krankenkasse getragen werden.
Hierzu zählt zum Beispiel das Besorgen von Verordnungsscheinen von Ihrem Arzt oder das Bestellen und Abholen von Medikamenten in Ihrer Apotheke.
24-Stunden Rufbereitschaft
(Serviceleistung)
Als Pflegedienst sind wir für pflegerische Notfälle 24 Stunden für Sie erreichbar. Tatsächliche Einsätze vor Ort werden nach Zeit abgerechnet.